Rechtsanwalt für Strafrecht Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Verteidigung der Fahrerlaubnis seit über 25 Jahren.


 

Die Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis ist erforderlich:

  • mittlere und schwere Ordnungswidrigkeiten, z.B. Rotlichtverstoß über 1 Sekunde, Geschwindigkeit über 20km/h, Abstand, Alkohol, BtM
  • Alle Straftaten im Straßenverkehr wie fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung, Beleidigung, Unerlaubtes Entfernen, Kraftfahrzeugrennen, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und alle anderen Straftaten

 

Die Verfahren beginnen mit dem Vorwurf des Polizisten an Sie: Mündlich oder schriftlich spielt keine Rolle. Auf die Form kommt es nicht an. Ich rate Ihnen, mich so bald wie möglich anzurufen oder mir eine Nachricht zu senden. Ich nehme die Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis mit hohen Erfolgsaussichten zeitnah auf.  

Verteidigung der Fahrerlaubnis

 

Den meisten Betroffenen ist klar, dass bei einem verkehrsrechtlichen Verfahren der Erhalt der Fahrerlaubnis im Vordergrund steht. Ich verteidige seit 1997 mit höchstgen Erfolgsaussichten die Fahrerlaubnis meiner Klienten. Die Verteidigung der Fahrerlaubnis ist eine Kunst, die Sie nur mir überlassen sollten. Sie suchen nach einem Anwalt, der genau das kann, was Sie benötigen: Die Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis. 

 

Ab den mittleren Verstößen gegen gegen  Ordnungsvorschriften des Straßenverkehrs drohen Fahrverbote. Wenn die Rotlichtphase einer Ampel länger als eine Sekunde überschritten wird, verhängt die Behörde ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Ebenso bei der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder der Unterschreitung des Mindestabstands. Auch bei einfachen Alkohol- und BtM- Verstößen reagiert die Behörde mit Fahrverboten. Es liegt auf der Hand, dass damit die Berufsausübung ganz erheblich eingeschränkt wird. Auch in das soziale Leben des Betroffenen wird massiv eingegriffen: Krankentransporte zugunsten von Angehörigen oder Freunden werden z.B. unmöglich. Kinder können nicht mehr zur Kita oder zur Schule gebracht werden. Der Freundeskreis droht auseinander zu brechen. Durch meine fast tägliche forensische Tätigkeit bei Gericht gelingt es mir in einer großen Zahl der Fälle,  Fahrverbote abzuwenden. Ein unerfahrener Anwalt kann an dieser Stelle alles vermasseln! 

 

Bei schwereren Vorwürfen droht sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Anders als bei einem Fahrverbot, muss bei einem Fahrerlaubnisentzug die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Ein schwerer Vorwurf ist von der Behörde auch sehr schnell gemacht: Ab der fahrlässigen Körperverletzung  oder beim Vorwurf der Nötigung oder Beleidigung droht die Fahrerlaubnisentziehung. Alle Vorwürfe einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr tragen das Risiko der Fahrerlaubnisentziehung. Es sollte auf der Hand liegen, dass Sie mich in einem solchen Fall ohne Wenn und Aber als langjährigen Fachmann einschalten. Wenn Ihnen ein Fehler unterlaufen sein sollte, handeln Sie ab jetzt ohne Fehler, indem Sie mich anrufen. 

 

 

Rufen Sie mich an

mit einem Klick!