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Erfolgreiche Strafverteidigung beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallort seit über 25 Jahren.


Unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht oder Unfallflucht)

Keiner will in ein Strafverfahren gezogen werden.

Daher flüchten viele Beteiligte einer Straftat aus Angst vor Verfolgung.

Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort kommt es oft auf die Höhe des Schadens an und ob Personen Beteiligt und verletzt wurden.

Bei Schäden über 1.500,00 Euro droht jedenfalls auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Es sollte zudem erwähnt werden, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strenger geahndet wird, wenn ein Personenschaden vorlag.

Als angemessene Wartezeit nach dem Unfall werden meist 20 bis 60 Minuten angesehen, dies hängt jedoch von den Umständen der Tat ab.

 

Außerdem droht der Regress durch die eigene Versicherung.

Die eigene Versicherung kann sich den Schaden vom verurteilten Unfallflüchtling zurückholen.

 

Auch in Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erreiche ich Verfahrenseinstellungen mit und ohne Auflagen,

oder kleine Geldstrafen, mit denen Sie gut leben können. 


 

 

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil.

 

Erfolgreiche Strafverteidigung seit 20 Jahren.


 

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