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Sozialleistungsbetrug

Die Verfolgung des Sozialleistungsbetruges wird zunehmend intensiviert.

Sozialleistungen in Form von Harz IV, also Leistungen nach dem SGB II oder Arbeitslosengeld I werden von der Gemeinschaft getragen.

Sobald die Behörde erfährt, dass ein Leistungsbezieher Einkünfte erzielt,

die nicht oder nicht in richtiger Höhe angegeben wurden, erstattet sie Strafanzeige.

Oft ist dies erst viele Monate oder gar Jahre später der Fall.

Beim Sozialleistungsbetrug wird der Schaden, wie bei allen anderen Betrugsfällen, ermittelt.

Das bedeutet, dass nach einem Sozialleistungsbetrug mit Schäden über 10.000,00 Euro gegen eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung verteidigt werden muss.

 

 

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