Erfolgreiche Strafverteidigung gegen Vorwurf Raub, räuberischer Diebstahlt und räuberische Erpressung seit über 25 Jahren.
Raub, räuberischer Diebstahl oder räuberische Erpressung
Beim Raubvorwurf geht es um die Wegnahme eines Gegenstandes mit Gewalt.
Niemand sollte sich täuschen: Wird ein Gegenstand, auch wenn er wertlos ist, seinem Besitzer mit Gewalt entwendet,
so sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor.
Alle Strafen über einem Jahr können nur noch ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die räuberische Erpressung ist im Gesetz kaum anders konstruiert.
Es reicht die Wegnahme unter der Drohung mit Gewalt.
Rufen Sie mich an, wenn Sie mit einem so schweren Vorwurf konfrontiert werden.
Ich verteidige Sie gegen Vorwürfe des Raubes, der räuberischen Erpressung und des räuberischen Diebstahls kompetent.