Rechtsanwalt  und Pflichtverteidiger im Strafrecht Tel: 0170 815 1998

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Pflichtverteidigung

Für schwere Straftaten und für Menschen mit Einschränkungen wie Gehörlose oder Menschen, die sich nicht selbst verteidigen können sieht das Gesetz die Pflichtverteidigiung vor. Oftmals bekommen Sie bereits vom Gericht die Mitteilung, dass Ihnen der Richter einen Pflichtverteidiger beiordnen will. Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten haben, rufen Sie gleich an.  Die Gerichte lassen Ihnen meistens nur sieben Tage Zeit, um sich einen unabhängigen Pflichtverteidiger zu suchen.  

 


 

 

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