Erfolgreiche Strafverteidigung beim Vorwurf fahlässige Körperverletzung seit über 25 Jahren.
Fahrlässige Körperverletzung
Zumeist als Verkehrsteilnehmer wird Ihnen bei der Verletzung eines Menschen im Verkehr der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung gemacht.
Dieser Vorwurf ist ein strafrechtlicher Vorwurf.
Er kann zu eine Kriminalstrafe in der Form einer Geldstrafe oder sogar Gefängisstrafe führen.
Bei einer Verurteilung drohen einschneidende versicherungsrechtliche Konsequenzen, sowie ein Fahrverbot,
die Entziehung der Fahrerlaubnis und viele Punkte im Fahrereignungsregister in Flensburg.
Viele denken, dass es so schlimm vielleicht nicht kommen wird.
Sie haben doch lediglich einen "kleinen Unfall" erlebt, mit leichten Verletzungen bei einem Beteiligten.
Größte Vorsicht ist angeraten. Es drohen ganz massive Einschnitte in Ihr Leben.
Sollten Sie einen Unfall erlebt haben und bereits Post von der Polizei im Briefkasten gehabt haben, rufen Sie mich gerne an, Ich berate und vertrete Sie kompetent und erreiche oftmals einen Erfolg durch meine langjährige Erfahrung.