Erfolgreiche Strafverteidigung gegen Vermögensstraftaten seit mehr als 25 Jahren.
Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung
Die bekannteste Form des Diebstahls ist der Ladendiebstahl.
Die heute bekannteste Form des Betruges ist der Warenkreditbetrug durch Bestellung über das Internet.
Die Unterschlagung kommt häufig vor im Zusammenhang mit Kreditkarten und EC-Karten.
Die Schwere Form des Diebstahls ist der Einbruch in eine Bank.
Panzerknacker werden also nach der gleichen Vorschrift bestraft, wie Eierdiebe.
Ebenso beim Betrug. Wer im Internet unter Angabe falscher Tatsachen ein paar Handys bestellt,
wird genauso wegen Betruges bestraft, wie derjenige, der sich einen Kredit in Millionenhöhe erschwindelt,
weil er glaubhaft vorgegaukelt hat, eine Wohnsiedlung bauen zu wollen.
Sowohl der Diebstahl, als auch der Betrug, weisen daher die stärkste Breite der Strafrahmen auf. Hinzu kommen eine große Anzahl von gesetzlich aufgezählten Strafschärfungen und Milderungen und sogenannten „Qualifikationen“.
Ich habe meine Mandanten in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich gegen Vermögensdelikte verteidigt, sodass ihnen das Gefängnis erspart blieb oder die Geldstrafe gering ausgefallen ist. Auch bei Vermögensdelikten gelingt mir in vielen Fällen die Einstellung des Verfahren,
weil die Taten nicht nachgewiesen werden können.
Sobald Ihnen der Vorwurf eines Vermögensdelikts gemacht wird, rufen Sie mich an.
Ich verteidige Ihre Rechte mit dem bestmöglichen Ergebnis.