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Erfolgreiche Strafverteidigung gegen den Vorwurf BAföG- Betrut seit über 25 Jahren.


BAföG Betrug

Sofern ihr Vermögen den Freibetrag von € 5.200 (alleinstehender Antragsteller) überschreitet,

der für die Bewilligung von BAföG Leistungen maßgeblich ist, kann gegen sie ein verwaltungsrechtliches und strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden.

Das BAföG Amt kommt Ihnen mit folgendem Verfahren „auf die Schliche“: Mittels Datenabgleichs werden die Zinserträge ermittelt, welche ihrem Vermögen gutgeschrieben werden.

 

Das BAföG-Amt hat die Möglichkeit bei Kreditinstituten, Bestandsdaten zu Konten und Depots abzufragen,

sowie eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern einzuleiten.

Es macht also in der Regel keinen Sinn, die Mitwirkung an der Offenlegung der Vermögensdaten in der Hoffnung zu verweigern,

dass das BAföG-Amt Ihre wahren Vermögensverhältnissen ohne Ihre Mithilfe nicht aufdecken kann.

 

Wir als Ihr Rechtsbeistand haben somit schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Möglichkeit, Einfluss auf das weitere Verfahren zu nehmen.


 

 

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil.

 

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