Erfolgreiche Strafverteidigung bei Alkohol am Steuer seit über 25 Jahren.
Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer wird in vielen Fällen als Straftat verfolgt.
Die Fahrerlaubnis steht auf dem Spiel und der Arbeitsplatz ist gefährdet.
Bedeutsame Promillegrenzen sind 0,3, 0,5 und 1,1 Promille.
Ab 0,3 Promille wird es kritisch, wenn Fahrfehler behauptet werden, denn dann sind Sie im
Bereich der Verkehrsgefährdung nach § 316 StGB und im Bereich des Strafgesetzes.
So ist Ihre Fahrerlaubnis konkret bedroht.
Sollte Ihnen der Bußgeldbescheid bereits zugegangen sein, rufen Sie mich gerne an.
Als erfolgreicher Strafverteidiger und meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich, stehe ich Ihnen kompetent
bei dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt zur Verfügung und führe für Sie die weitere Korrespondenz mit der Polizei oder vertrete Sie vor Gericht.
Wird die Promillegrenze von 0,5 Promille überschritten, erhalten Kraftfahrer ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.
Bei Wiederholungstätern wird die Strafe deutlich erhöht.
Ab einem Wert von 1,1 Promille wird der Führerschein entzogen.
Gleiches gilt für gefährdendes Verhalten ab einem Wert von 0,3 Promille.