Erfolgreiche Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldverfahren seit über 25 Jahren.
Strafverteidigung im Strafverfahren
Der Beginn vom Strafverfahren ist das Ermittlungsverfahren. Damit dieses eingeleitet wird,
muss zunächst einmal der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegen.
Dieser kann aufgrund einer Anzeige oder durch Ermittlungen von Amts wegen (bei schweren Straftaten) bestehen.
Sie sind Beschuldigter einer Straftat?
Sie haben Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten?
Rufen Sie mich an, ich berate, vertrete und verteidige meine Mandanten seit über 20 Jahren erfolgreich.
Sollte Ihr Anliegen am Wochenende akut sein stellt auch dies kein Problem dar. Da das Gesetz kein Wochenende kennt, bin ich auch dann über die Mobilfunknummer für Sie erreichbar.
Ihnen wird einer der Folgenden Punkte vorgeworfen:
Selbstverständlich verteidige ich Sie auch bei allen anderen Vorwürfen einer Straftat.
Rufen Sie mich einfach an.