Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung bei Vergewaltigung seit über 25 Jahren.


Vergewaltigung

 

Die Vergewaltigung wird als Verbrechen mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

Es geht fast immer um Freispruch oder langjährige Haft, weil es keine "leichte Vergewaltigung" gibt.

Dem gemäß hören Sie vom Vorwurf der Vergewaltigung zumeist erst dann, wenn Sie bereits im Gefängnis sitzen und zwar durch den Haftrichter.

Durch die hohe Strafdrohung wird Fluchtgefahr angenommen.

 

 

Wer einer Vergewaltigung verdächtigt wird, gilt sofort als schuldig.

Ich verteidige Sie so, dass Ihre Rechte geschützt werden und Sie sich nicht selbst belasten. 

Im Verfahren werde ich die angeblichen Belastungen gegen Sie

(Zeuginnen-aussagen, Ärztinnen- und Therapeutinnen- Aussagen) auf Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit untersuchen.

Es existiert mittlerweile eine ganze Belastungsindustrie die von nichts anderem lebt als dem Strafprozess wegen angeblicher Vergewaltigung.

Sie alle arbeiten von Beginn an darauf hin, ein angebliches Opfer davon zu überzeugen, dass es vergewaltigt wurde. 

 

Ich werde Widersprüche aufdecken oder unzureichende und tendenziöse Ermittlungen recherchieren. Was genau in Ihrem Fall zu veranlassen ist, muss anhand der Ermittlungsakte entschieden werden. Wenn Sie nur den leisesten Wind davon bekommen, dass ein Vergewaltigungsvorwurf gegen Sie akut werden könnte, lassen Sie nichts anbrennen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit mir. 


 

 

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil.

 

Erfolgreiche Strafverteidigung seit 20 Jahren.


 

Anruf?

Einfach anklicken!