Erfolgreiche Strafverteidigung bei Kindesmissbrauch seit über 25 Jahren.
Kindermissbrauch
Kindesmissbrauch ist in den meisten Fällen bereits von Anfang an ein Verbrechen.
Es drohen oft Mindeststrafen, die nur noch in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Die Tathandlungen müssen nicht physisch sein. Kontakte über das Internet reichen zum Beispiel aus.
Kindesmissbrauch kommt bereits durch sexuelle Handlungen über Videochats in Frage.
Für die Beschuldigten steht anhand der oft schlechten Übertragungsqualität dabei nicht von vornherein fest,
dass es sich nicht um Erwachsene handelt.
Auch spielen Übertreibungen und Angebereien eine große Rolle, gerade bei pubertierenden Jugendlichen.
Wird unmittelbarer sexueller Kontakt zu minderjährigen oder Kindern vorgeworfen, so ist von Beginn an mit Untersuchungshaft zu rechnen.
Achtung: Die Untersuchungshaft kann jederzeit angeordnet werden.
Dass Sie bereits eine Vernehmung bei der Polizei oder eine Hausdurchsuchung hatten, spielt für die Untersuchungshaft keine Rolle.
Wenn der Staatsanwalt beim Aktenstudium zu der Ansicht gelangt, dass ein Haftgrund vorliegt,
dann wird man Sie ganz plötzlich zu Hause oder auf der Arbeit abholen.
Gerade der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist für die Beschuldigten hart.
Rufen Sie mich gerne an.
Ich verteidige Sie kompetent seit über 20 Jahren.
Auch am Wochenende stehe ich Ihnen zur Verfügung und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.