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Erfolgreiche Strafverteidigung bei Kinderpornografie seit über 25 Jahren.


Kinderpornografie

 Der Vorwurf der Kinderpornografie ermöglicht der Polizei einen klassischen Eingriff: Die Hausdurchsuchung.

Während in vielen anderen Bereichen die Hausdurchsuchung zurück gegangen ist,

wird beim Vorwurf der Kinderpornographie intensiv davon Gebrauch gemacht.

Nahezu alle Fälle der Verbreitung von Kinderpornographie machen sich mit einer Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten bemerkbar:

Die Polizei steht unangemeldet, meistens morgens, mit einem halben Dutzend Beamten und Beamtinnen vor der Tür

und präsentiert einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

 

Vieles, was nach Computer aussieht, wird beschlagnahmt.

Festplatten, USB- Sticks, CD- Sammlungen und Handys werden mitgenommen.

Der Beschuldigte steht meistens am Rande zu einem Trauma. Er sieht sich plötzlich aller Rechte beraubt.

 

Beim Vorwurf Verbreiten von Kinderpornografie ist rasches Handeln erforderlich.

 

Viele Bürger kennen Ihre Rechte bei einer hausdurchsuchung nicht:

  • Ihren Anwalt Telefonisch zu Kontaktieren ist erlaubt!
  • Ihnen steht eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses zu, Studieren Sie diesen!
  • Vermeiden Sie Gespräche mit den Polizisten

Polizisten die Ihnen das benutzen Ihres Telefons untersagen handeln rechtswidrig.

 

Durch meine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger stehe ich Ihnen bei dem Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften schnell und kompetent zur Seite. Rufen Sie mich, gern auch am Wochenende, an.


 

 

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil.

 

Erfolgreiche Strafverteidigung seit 20 Jahren.


 

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