Erfolgreiche Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldverfahren seit über 25 Jahren.
Strafverteidung im Sexualstrafrecht
Das sogenannte Sexualstrafrecht heißt im Gesetz "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung".
Die Strafdrohung ist immer hoch. Ganz überwiegend sind Männer die Beschuldigten.
Als angebliche Opfer kommen männliche und weibliche Personen in Frage.
Unter den Begriff des Sexualstrafrechts fallen Vorwürfe wie der sexuelle Missbrauch,
die sexuelle Nötigung, die sexuelle Beleidigung ebenso wie auch die schwere Vergewaltigung oder Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie.
In den meisten Fällen drohen die höchsten Strafen, die das Strafgesetzbuch ermöglicht.
In vielen Sexualstrafverfahren kommt es darauf an, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Geht es um die Abwendung hoher Freiheitsstrafen, dann muss ausreichend und unter intensivem Aktenstudium verteidigt werden.
Ich verteidige und vertrete Sie mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen sämtliche Vorwürfe
des Sexualstrafrechts an allen Strafgerichten und gegenüber allen Polizeibehörden in Deutschland.
Zu meinen Schwerpunkten zählt die Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung, gegen Missbrauchsvorwürfe,
also Kindesmissbrauch, Missbrauch von Jugendlichen, und den Missbrauch von Abhängigen
sowie gegen den Vorwurf Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie und Jugendpornografie.
Der Vorwurf einer Sexualstraftat trifft die Beschuldigten hart.
Meinen fast zwanzigjährigen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Strafverteidigung und mein spezielles Studium der Kriminologie an der FU Berlin machen mich zu einem qualifizierten Verteidiger für Ihren Fall. Rufen Sie mich an, gerne auch am Wochenende!
Ihnen wird einer der Folgenden Punkte vorgeworfen:
Selbstverständlich verteidige ich Sie auch bei allen anderen Vorwürfen im Sexualstrafrecht.
Rufen Sie mich einfach an.