Erfolgreiche Vertretung von Opfern im Strafverfahren seit über 25 Jahren.
Opfervertretung
Bei der Opfervertretung geht es zumeist um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Opferentschädigung ist eines der wichtigsten Instrumente im Strafverfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen spart sich ein Opfer eine Menge Geld und Aufwand, wenn wir bereits im Strafverfahren Forderungen erheben. Das Gericht kann nämlich auch im Strafverfahren hohe Summen gegen den Täter festsetzen. Damit erspart sich das Opfer den sehr viel aufwendigeren Gang zum Zivilgericht. Außerdem kommt dem Opfer das Strafprozessrecht zu Hilfe. Der Staat, also die Polizei und die Staatsanwaltschaft, ermitteln den Sachverhalt. Ohne diese Ermittlungsarbeit müsste das Opfer nämlich vor einem Zivilgericht alle Tatsachen selbst zusammentragen und dem Gericht vorlegen.
Zusätzlich kann der Staat auch den Opferanwalt beiordnen und bezahlen, sodass dem Opfer durch das Verfahren keine Nachtiele mehr entstehen.
Weil schwere Straftaten für Opfer eine emotional starke Belastung darstellen, ist es wichtig, bereits im Ermittlungsverfahren
und dem sodann folgenden Strafverfahren einen Anwalt an der Seite zu haben, um Verfahrensabläufe zu kennen und der
Konfrontation mit dem Täter vor Gericht gewappnet zu sein.
Ich stehe Ihnen als Geschädigte/er einer Straftat zur Seite und begleite Sie durch den folgenden Prozess.
Weil Sie als Geschädigte/er viele Rechte haben und diese zu schützen sind, scheuen Sie sich nicht und rufen Sie mich an.