Rechtsanwalt für Bußgeldverfahren Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldverfahren seit über 25 Jahren.


Geschwindikgkeitsverstoß

 

Ich verteidige seit fast einem viertel Jahrhundert erfolgreich gegen die Verhängung von Bußgeldern, Fahrverboten und Punkten wegen angeglicher Geschwindigkeitsüberschreitungen.  Ich trete oft täglich vor den unterschiedlichsten Verkehrsgerichten in ganz Deutschland auf. Sie können keine bessere Verteidigung finden. 

Der Geschwindigkeitsverstoß wird andauernd verschärft. Bereits ab 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit droht aktuell ein Fahrverbot mit Punkten. Weder das eine noch das andere können Sie sich erlauben. Sowohl Ihre Arbeit als auch Ihr soziales Leben würden unter einem Fahrverbot oder einem Punkteentzug der Fahrerlaubnis gehörig leiden.  Die Verteidigung gegen den Vorwurf Geschwindigkeitsverstoß verspricht in einer Vielzahl von Fällen hohe Erfolgsaussichten. Nach Erhalt der Ermittlungsakte stellt sich oft bereits der Messvorgang als fehlerhaft dar: Geräte sind nicht mehr geeicht, die Messbeamten sind auf einem anderen Gerät geschult, das Gerät hat keine Software-Updates bekommen oder das Gerät ist falsch aufgestellt. Die Anzahl der Fehlerquellen ist Legion und kann nicht aufgezählt werden. Selbst, wenn absolut keine Fehler zu finden sind, lässt sich das Gericht in den meisten Fällen noch von der Bedrohung Ihrer wirtschaftlichen Existenz überzeugen  und sieht von einem Fahrverbot ab. 

 

Wichtig ist, dass Sie keine Angaben zu Vorwürfen machen. 

 

Lassen Sie jedoch keine Fristen verstreichen.

Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur zwei Wochen.

Melden Sie sich am besten, wenn der Anhörungsbogen in der Post liegt.

 

Die Verteidigung gegen angebliche Geschwindigkeitsverstöße hat immer gute Chancen.

 


 

 

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil.

 

Erfolgreiche Strafverteidigung seit 20 Jahren.


 

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