Erfolgreiche Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldverfahren seit über 25 Jahren.
Abstandsverstoss
Der Hintermann ist zwar dicht hinter seinem Vordermann,
jedoch ist dieser kurz vorher von einer anderen Spur eingeschert.
Im dichten Verkehr auf den Autobahnen, mit riesigen LKW und Abstandsunterschreitungen
von nahezu allen aufgenommenen Fahrzeugen ist es oft willkürlich,
einen herauszugreifen und zu bestrafen.
So sind viele Videos unbrauchbar, weil die Verkehrslage so unübersichtlich ist,
dass Fehler eines Einzelnen nicht mehr genau rekonstruiert werden können.
Auf den Videos erkennt man vielmehr die Realität auf
unseren Autobahnen mit vielen scheinbaren Abstandsunterschreitungen,
die durch rasche Spurwechsel, Bremsmanöver und Beschleunigungen hervorgerufen werden.
Vor allem auf Autobahnen lässt sich die Landeskasse gut füllen,
indem Abstandsverstöße im Massenverfahren festgestellt werden.
Die Behörde hat dabei meistens einen stationären Messpunkt aufgebaut,
mit dem per Videospur die Abstandsunterschreitung dokumentiert werden soll.
Es kommt auf viele Faktoren an bei der Abstandsberechnung und dem
sich daraus errechneten Bußgeld.
Angefangen bei:
über
bis
Eine Abstandsunterschreitung kann mit einem Bußgeld von 25 Euro bis zu 400 Euro
und einem Fahrverbot bis zu 3 Monaten geahndet werden.
Dazu kommen noch die Punkte in Flensburg sowie die direkte Auswirkung auf Arbeit und Leben.
Die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen
Abstandsunterschreitung verspricht hohe Erfolgsaussichten.
Rufen Sie mich an, ich werde Sie mit hoher Kompetenz verteidigen.