Rechtsanwalt für Bußgeldverfahren Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldverfahren seit über 25 Jahren.


Telefoverstoß

 

Der Telefonverstoß kann neben dem Bußgeld zu Punkten und Fahrverbot führen. Sollte Ihnen ein Telefonverstoß vorgeworfen werden, so rufen Sie gleich an. Zumeist wird Ihnen im Anhörungsbogen nur eine Frist von einer bis zwei Wochen eingeräumt. Diese Frist ist schnell überschritten. Die Erfolgsaussichten bei einem Telefvonverstoß sind hoch. Es gibt keine technischen Geräte, die einen Telefonverstoß zweifelsfrei belegen. Radargeräte für Telefonverstöße sind nicht denkbar. So bleibt der Behörde lediglich die Aussage der Ermittler. Diese zeichnen ihre Wahrnehmungen auch heute noch auf Papier auf. Im Verfahren können sich die Ermittlungsbeamten dann wegen der großen Anzahl der Fälle nur noch sehr selten an den Einzelfall erinnern. Ohne konkrete Erinnerung eines Zeugen kann ein Richter aber kein vernünftiges Urteil fällen. Daher sollten Sie keinerlei Angaben machen und mich beauftragen. Mir gelingt in einer sehr hohen Zahl der Fälle die Abwendung des Bußgeldes, die Vermeidung von Punkten und die Rettung der Fahrerlaubnis. Wenn Sie einen entsprechenden Vorfall hatten, rufen Sie gleich an. 

 

Lassen Sie jedoch keine Fristen verstreichen.

Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur zwei Wochen.

Melden Sie sich am besten, wenn der Anhörungsbogen in der Post liegt.

 

Die Verteidigung gegen angebliche Telefonverstöße hat immer gute Chancen.

 


 

 

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil.

 

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