Rechtsanwalt für Bußgeldverfahren Tel: 0170 815 1998

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Fahren unter Drogeneinfluss

Werden Drogen im Blut eines Kraftfahrers festgestellt,

dann droht zunächst ein Bußgeld.

 

 

Neben der Polizeibehörde und eventuell

dem Amtsrichter Fahrverbot schaltet sich nach einer

Drogenfahrt auch noch die Fahrerlaubnisbehörde ein und wird gleich grob:

Mit einem normalen Schreiben kündigt die Führerscheinbehörde lapidar an,

dass Sie gedenkt, die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Über die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis steht da kein Wort.

Und so ist es auch gemeint.

Die bestehende Fahrerlaubnis wird endgültig entzogen!

Die Behörde verlangt die gefürchtete

"Medizinisch- Psychologische- Untersuchung", die MPU.

Die Fahrerlaubnis wird also zum richtigen Projekt.

Man muss sich ein Jahr lang einem Drogenscreening als Teil der MPU unterziehen.

Man muss sich den bohrenden Fragen der Psychologen aussetzen.

Nur, wenn man die MPU besteht, erteilt ihm die Behörde eine neue Fahrerlaubnis.

 

Es kann sein, dass die Messung der Drogen in Ihrem Blut völlig falsch ist.

 

 

Wenn Sie die Chancen ungenutzt lassen, ist die Fahrerlaubnis in jedem Fall weg.

 

Sollte Ihnen das Fahren unter Drogeneinfluss vorgeworfen werden,

kann ich gern gegen den Bußgeldbescheid vorgehen und so die wichtigste Weiche stellen,

einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid zu verhindern.

 

Versäumen Sie keine Frist. Rufen Sie mich an.



 

 

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil.

 

Erfolgreiche Strafverteidigung seit 20 Jahren.


 

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